Mit der Anmeldung auf der Warteliste werden folgende Aufnahmebestimmungen anerkannt:

  • Abmeldung: Bei Abmeldung eines Kindes, die schriftliche erfolgen muss, gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Ersten eines Monats.
  • Der Antragsteller ist damit einverstanden, dass die Sankt- Petri-Schule Kontakt mit dem früheren Kindergarten aufnimmt, wenn dies aus pädagogischen Gründen sinnvoll erscheint.
  • Zustimmungserklärung bezüglich Fotos: Während der Betreuung werden Fotos von Kindern aufgenommen auf der Homepage der Schule und in anderen gedruckten Materialien veröffentlicht. Mit der Anmeldung wird die Zustimmung erteilt.
  • Mit der Anmeldung wird zugestimmt, dass die Sankt Petri Schule die persönlichen Angaben speichert und verwaltet gemäß der EU-Datenschutzverordnung.